KI und Datenschutz: worauf Sie im Betrieb achten müssen
In fast jedem Betrieb, den ich mir ansehe, läuft KI längst — nur nicht offiziell. Das ist kein theoretisches Risiko, das ist der Ist-Zustand.
Das eigentliche Risiko
Da wird die Kundenmail schnell umformuliert, das Angebot gegengelesen, die Reklamation zusammengefasst. Meist gut gemeint und immer mit echten Namen, echten Adressen, echten Vorgängen.
Niemand macht das aus Böswilligkeit. Es fragt nur keiner nach, weil es niemanden gibt, der zuständig wäre. Und solange nichts passiert, fällt es auch niemandem auf.
Das ist ein Pulverfass. Nicht weil morgen etwas passiert, sondern weil es jederzeit passieren kann — und Sie es dann erklären müssen. Gegenüber dem Kunden, gegenüber der Aufsichtsbehörde, im Zweifel gegenüber einem Anwalt.
Was ich für Sie regle
Zuerst schauen wir, was bei Ihnen tatsächlich läuft. Nicht was erlaubt wäre, sondern was Ihre Leute wirklich tun — das ist fast immer etwas anderes.
Dann bekommen Sie klare Regeln, was in die KI darf und was nicht. Schriftlich, auf einer Seite, in Sätzen, die jeder versteht. Damit Ihre Leute nachlesen können und Sie im Ernstfall etwas in der Hand haben.
Und wir sorgen dafür, dass die Werkzeuge dazu passen: eine Lösung, in die Kundendaten hineindürfen, statt einem kostenlosen Chatfenster, in das sie nicht gehören. Dazu passe ich Ihre Datenschutzerklärung an das an, was Sie tatsächlich einsetzen.
Warum ich das beurteilen kann
Ich bin ausgebildeter Datenschutzbeauftragter mit bestätigter Fachkunde nach Artikel 37 der Datenschutzgrundverordnung, dazu ausgebildeter KI-Beauftragter.
Anbieten werde ich Ihnen diese Rollen trotzdem nicht. Wer eine Lösung baut, kann sie nicht gleichzeitig unabhängig kontrollieren — das wäre ein Interessenkonflikt, und den erlaubt der Datenschutz an dieser Stelle ausdrücklich nicht.
Ich habe mich entschieden, der zu sein, der es baut. Die Ausbildungen habe ich trotzdem gemacht: damit ich beim Bauen weiß, worauf zu achten ist — und Ihnen sage, wann Sie jemanden Unabhängigen dazuholen sollten.
Häufige Fragen
Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?In die kostenlose Version: besser nicht. Dort können Eingaben weiterverwendet werden, und Sie haben keine vertragliche Grundlage dafür. In einer Firmenversion oder einer eigenen KI sieht das anders aus — dort ist geregelt, was mit den Daten passiert.
Brauche ich eine eigene KI, damit der Einsatz datenschutzkonform ist?Nein. Auch die Firmenversion eines bekannten Anbieters oder ein europäischer Anbieter können sauber laufen. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt davon ab, welche Daten Sie eingeben.
Muss ich beim Einsatz von KI meine Datenschutzerklärung anpassen?In aller Regel ja, sobald Sie KI mit personenbezogenen Daten einsetzen. Das gehört bei mir zur Einrichtung dazu.
Was tun, wenn im Betrieb bereits Kundendaten in eine KI gelangt sind?Dann ist das erste, was zählt, ein klarer Kopf und eine saubere Dokumentation. Rufen Sie an, dann sortieren wir, was tatsächlich vorgefallen ist und was zu tun ist — und wann Sie einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt brauchen.
Das könnte Sie auch betreffen
Reden wir kurz drüber.
Danach wissen Sie, ob sich das bei Ihnen lohnt. Und wenn nicht, sage ich Ihnen das auch.
Kein Formular, keine Terminsoftware. Schreiben Sie mir eine Mail oder rufen Sie an wir machen einen Termin aus, der Ihnen passt.

